Im Anhang können Sie die gemeinsame Stellungnahme vom Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW und Gemeindewaldbesitzerverband NRW für die o.g. Anhörung im Landtagsausschuss am 02. Juli 2018 sowie das Schreiben der Landtagspräsidentin vom 30. Mai 2018 mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/1670) abrufen.
In der Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass sich die waldbesitzenden Kommunen eine schnelle Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der Holzvermarktung und Betreuung des Waldes durch das Land wünschen, damit der seit 2001 laufende Diskussionsprozess, der viel Zeit und Geld gekostet hat, endlich beendet und in ein zukunftsträchtiges Modell überführt wird.
Kartellrechtskonforme Organisationsformen können jedoch nicht sofort geschaffen werden. Dieser Prozess braucht Zeit. Daher bedarf es aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände und des Gemeindewaldbesitzerverbandes bis zur vollständigen Umstellung auf eine nichtstaatliche, eigenständige kooperative Rundholzvermarktung von privaten und kommunalen Waldbesitzern vielmehr einer Übergangszeit bis zum 31.01.2019.
- Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 2. Juli 2018 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 17/1670 - Waldwirtschaft in NRW nachhaltig gestalten!
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1670 - Waldwirtschaft nachhaltig gestalten!