Novelle Landschaftsgesetz / NRW-Biodiversitätsstrategie:
„Schützen und Nutzen“
Der Gemeindewaldbesitzerverband lehnt pauschale Prozentsätze für Flächenstilllegungen im Kommunalwald strikt ab. Die kommunalen Forstbetriebe in NRW wehren sich dagegen, dass die überschuldeten öffentlichen Haushalte gezwungen werden, ihre Wälder mit guten Wirtschaftsergebnissen aus der Produktion zu nehmen.
Stattdessen sollen die Biodiversitätsziele in einem integrativen Landnutzungs- und –schutzkonzept auf ganzer Fläche erreicht werden. Nur so können die Waldbesitzer den neuen Herausforderungen wie Energiewende, Klimawandel und knapper werdenden Ressourcen wirklich gerecht werden.
Kommunen wollen über Waldbewirtschaftung selbst entscheiden
Der Kommunalwald in NRW wirtschaftet bereits auf großer Fläche naturnah. Erst die nachhaltige Forstwirtschaft hat zu der heute vergleichsweisen hohen Biodiversität gerade auch im Kommunalwald geführt. Der überwiegende Anteil der Waldflächen ist daher bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet bzw. FFH- oder Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
Wald besitzende Kommunen lehnen eine Bevormundung in der Waldbewirtschaftung ab. Sie setzen auf eine gestaltende Waldpolitik, die die Ansprüche von Bürgern und Bürgerinnen, Forst- und Holzwirtschaft sowie Naturschutz klug miteinander verbindet. Es gehört zum Selbstverständnis der kommunalen Selbstverwaltung, dass bürgerschaftlich gewählte Stadträte und Gemeinderäte über ihren Wald entscheiden. Das Dezentralitätsprinzip garantiert ein breites und buntes Waldspektrum, das auch den gesellschaftlichen Ansprüchen entspricht.
Folgekostenabschätzung
Der Gemeindewaldbesitzerverband ist gegen weitere großflächige Naturschutzgebiete zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundsystems. Gleichzeitig fordert er, dass Schutzgebietsausweisungen grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer erfolgen und eine Folgekostenabschätzung enthalten.
Finanzieller Ausgleich für Waldstilllegung im Kommunalwald
Nach dem Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“ fordern Kommunen einen vollständigen finanziellen Ausgleich – analog der Transferleistungen des Landes für Wildnisgebiete im Staatswald. Die Einnahmen aus dem Holzverkauf sind für viele Kommunen ein wichtiger Posten im städtischen Haushalt. Angesichts der kommunalen Finanzsituation können es sich die wenigsten Städte und Gemeinden leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten. Finanzieller Ausgleich für den Nutzungsverzicht wird aber trotzdem bedeuten, dass der Holzwirtschaft der Rohstoff fehlt und der Nutzungsverzicht zum Verlust von Arbeitsplätzen in der Forst- und Holzwirtschaft führt.
Informationskampagnen: „Wald ist mehr als Wildnis“
Die Wildnisdiskussion ist ein gesellschaftlicher Prozess, der im Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen zu einem Zwei-Klassen-Wald (Wildnis gut, Waldbewirtschaftung und Holznutzung schlecht) führt – obwohl immer mehr Bürger Holzlesescheine fordern.
Die Forstwirtschaft benötigt eine ganzheitliche Strategie, um diesen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Mit breit angelegten Kampagnen soll das Land die Bürger und Bürgerinnen über die vielfältigen Leistungen des Waldes, der Forstwirtschaft und der Holznutzung zum Klimaschutz informieren.
Das Ziel: In NRW muss wieder ein Gefühl dafür entstehen, dass in den Wäldern hohe Werte wachsen, deren Nutzung zur Wertschöpfung beiträgt, wovon gleichzeitig Naturschutz und Klimaschutz profitieren.