Zuvor hatte das BMEL mit Schreiben vom 1. November 2024 den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes übersandt. Der öffentliche Diskurs, der über das Gesetzesvorhaben bereits geführt wurde, zeige die Vielschichtigkeit der Interessen und Vorschläge bezüglich einer Modernisierung des Bundeswaldgesetzes.
Der GWBV begrüßt die Entscheidung des BMEL, die Novelle des BWaldG zu verschieben. Nach intensiver Diskussion hatte der Gemeinsame Forstausschuss der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ auf seiner Herbsttagung am 21.10.2024 in Brilon die Bundesregierung aufgefordert, die Befassung und die Änderung der Novelle Bundeswaldgesetz auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.