Die neue NRW-Landesregierung will rund drei Jahre nach Inkrafttreten des Ökologischen Jagdgesetzes (ÖJG) das Jagdgesetz reformieren. Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung das Jagdrecht nachhaltig weiterentwickeln und bürokratieärmer gestalten. Zum anderen sollen die Gesetze und Verordnungen wissensbasiert auf die notwendigen Regelungen zurückgeführt werden, praxisferne Einzelbestimmungen beseitigt und Jagdscheininhaber finanziell entlastet werden. Geplant ist ferner, andere Vorschriften wie die Landesjagdzeitenverordnung zu ändern.
13. Juni 2018