Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Neue Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS

Mit der neuen Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" sollen private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken, die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen sowie die wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher in den Wäldern zu erhalten. Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS etabliert. Dieses schafft finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereichen eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm will das BMUV die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützen, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.

Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis dahin werden rechtzeitig weitere Einzelheiten zu Antragstellung und Förderverfahren bekannt gemacht. Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt, die bereits ab sofort potenzielle Antragstellende berät. Für die Förderrichtlinie stehen nach aktueller Finanzplanung bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung ist auf bis zu 20 Jahre angelegt. Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als beihilfekonform genehmigt.

Anmerkung:

Die deutsche Forstwirtschaft mit seinen rund zwei Millionen Waldbesitzenden steht vor der immensen Herausforderung, nicht nur eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zur Bereitstellung der vielfältigen Ökosystemleistungen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) sicherzustellen, sondern die Wälder im Zuge der klimatischen Veränderungen zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Dies erfordert erhebliche finanzielle Mittel, die aus den Holzerlösen, der bisherigen Haupteinnahmequelle der Forstbetriebe, nicht bereitgestellt werden können. Laut dem Thünen-Institut könnten die Anforderungen des Waldumbaus im Zusammenhang mit dem Klimawandel in den nächsten 30 Jahren einen Kapitalbedarf von 14 bis 43 Milliarden Euro verlangen. Diese erheblichen Kosten können nur bewältigt werden, wenn sowohl der Bund als auch die Länder ihre Unterstützung bereitstellen.

Vom Grundsatz her begrüßt der Gemeindewaldbesitzerverband NRW es daher, dass das BMUV die Waldbesitzenden mit einem weiteren Förderprogramm für Ökosystemleistungen der Wälder unterstützen will. Fraglich ist jedoch, ob angesichts der angespannten Haushaltslage zusätzliche Fördergelder bewilligt werden.

So beträgt der aktuelle Mittelbedarf für das im Jahr 2022 gestartete Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 134 Mio. Euro, um alle Anträge aus 2022 und 2023 bewilligen zu können. Diese werden aus dem ANK entsprechend bereitgestellt. Aufgrund der sich im Jahr 2024 abzeichnenden Überzeichnung der geplanten ANK-Maßnahmen und nicht weiter verfügbarer Mittel im ANK haben BMUV und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sich im Oktober 2024 auf einen Antragsstopp bis auf Weiteres verständigt. Die im Jahr 2024 eingegangenen Neuanträge können demnach nicht mehr bewilligt werden.

Kritik gibt es seitens vieler Kommunen auch an den einzuhaltenden zwölf Förderkriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, weil sie mit sehr viel Bürokratie und Kosten einhergehen. Zum anderen auch, weil die Mehraufwendungen für einzelne Maßnahmen die Fördersumme erheblich übersteigen können.

Nach der neuen Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement Plus (KWM+)“ müssen Waldbesitzende über die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ hinausgehende Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen erbringen.

Seit dem 01.01.2024 wird das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aus dem ANK vom BMUV finanziert und gemeinsam vom BMEL und BMUV bewirtschaftet.


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