Die beiden Vertreter des Kommunalwaldes schlagen Alarm: Ohne eine zusätzliche Soforthilfe „Waldrettung“ schaffen die Kommunen die Zukunftsaufgabe „Wiederbewaldung und Umbau zu klimarobusten Mischwäldern“ nicht mehr. Verantwortlich sind nicht nur die gravierenden Einnahmeverluste aus dem Holzverkauf von Borkenkäfer befallenen Fichten. Durch die Corona-Krise brechen jetzt auch die Steuereinnahmen für die Kommunen weg, die in der Vergangenheit in der Not auch immer finanzieller Rückhalt für den Wald waren.
Empfindliche Liquiditätsprobleme treffen daher nicht nur Privatwaldbesitzer, betont Halbe. Gerade auch viele ländliche Kommunen, für deren Haushalt die Einnahmen aus dem Wald von großem Gewicht waren, stehen heute handlungsunfähig dar. Landsberg warnt zudem davor, dass sich aus der Not heraus über kurz oder lang multinationale Konzerne in den deutschen Wald einkaufen könnten, um über diesen Zugriff die CO2-Bilanzen ihrer energieintensiven wirtschaftlichen Tätigkeiten auszugleichen. „Bürgerwald muss aber auch zukünftig Bürgerwald bleiben!“, so Landsberg. Anerkannter weise kommt dem Wald nicht nur in Deutschland eine Schlüsselfunktion für das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele zu. Jeder Hektar Wald kann über die Photosynthese im Schnitt 13 Tonnen pro Jahr schädliches Kohlendioxid durch Bindung im nachwachsenden Rohstoff neutralisieren.
„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Kontaktsperren erleben wir durch den Ansturm der Menschen in die Natur deren unschätzbare gesellschaftliche Bedeutung. Jeden Tag draußen im Wald sein zu können gibt vielen Menschen Bodenhaftung und Sicherheit“, berichtet nicht nur Bürgermeister Halbe von seinen Erfahrungen im Sauerland. „Deshalb muss jetzt alles getan werden, damit unsere Wälder auch in Zukunft diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch ihren Beitrag zum Klimaschutz noch erbringen können“, so Halbe.
Die Kommunen in NRW warten dringendst auf die Umsetzung der angekündigten klassischen forstlichen Fördermaßnahmen von Bund und Ländern zur Bewältigung der Krise. Darüber hinaus kommt der deutsche Kommunalwald ohne zusätzliche Unterstützung nicht mehr aus. Damit die kommunalen Forstbetriebe dem wirtschaftlichen Kollaps und am Ende einem gesellschaftlich nicht gewollten Waldausverkauf entgehen, bedarf es einer Sofortprämie „Waldrettung“. Bund, Länder und Kommunen sollen sich einigen, an welchen Parametern sich diese Hilfszahlungen orientieren sollen, wie zum Beispiel an der Menge des Schadholzanfalles, der wiederzubewaldenen Kalamitätsflächen, der klimagerecht umzubauenden Fläche an Nadelholzbeständen oder allgemein der Forstbetriebsgröße.
Wegweisend auch für den Kommunalwald sehen Landsberg und Halbe die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landtages vom 27. März 2020, mit Blick auf die Auswirkungen der Großkalamität und der Corona-Pandemie die Zuschüsse für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Nachtragshaushalt 2020 um 44,4 Millionen Euro aufzustocken. Damit werde jeder Hektar Staatswald in Rheinland-Pfalz über die bereits bestehenden Zuschüsse mit zusätzlich über 230 Euro unterstützt. Die kommunalen Forstbetriebe befinden sich bundesweit in einer gleichen Notlage und wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie die staatlichen Forstbetriebe der Länder und brauchen ebenfalls jetzt breite, finanzielle Unterstützung.
Für Rückfragen steht Frau Ute Kreienmeier (Referatsleiterin Kommunalwald, Umwelt und Naturschutz; Deutscher Städte- und Gemeindebund) unter 0171 / 95 33 684 zur Verfügung.
Link zum Drohnen-Kurzfilm "Waldsterben 2.0" auf Youtube:
Hintergrundinformationen:
- Die Waldfläche in Deutschland beträgt ca. 11,4 Millionen Hektar (32 Prozent der Landfläche).
- 20 Prozent der Wälder befinden sich im Eigentum von Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
- In NRW gibt es rd. 915.000 Hektar Wald, das ist ein knappes Drittel der Landesfläche.
- Die Waldfläche aller Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in NRW beträgt 196.900 Hektar. Das macht 21 Prozent der Waldfläche im ganzen Land aus. Der Kommunalwald ist damit um ein Drittel größer als der Staatswald NRW.
- Die kommunale Forstwirtschaft steht seit Jahrzehnten als ein Garant für Nachhaltigkeit, Erholung und Holznutzung.
Zur Situation in den Wäldern:
Die Forstwirtschaft beklagt seit 2018 Sturm-, Dürre-, Borkenkäfer- und Waldbrandschäden in einem bisher nicht bekannten Ausmaß. Ein Ende ist auch in diesem Jahr nicht absehbar. Betroffen sind nicht nur Fichten- und Kiefernwälder, auf großer Fläche sterben Altbuchen ab und auch Tannen und Eichen leiden schwer – Baumarten, auf die Förster bisher im Klimawandel große Hoffnung gesetzt haben. Viele Folgeschäden bei anderen Baumarten werden erst in diesem und den Folgejahren erkennbar sein. Trockene und abgestorbene Bäume entlang von Straßen und Wegen gefährden vielerorts die Verkehrssicherheit und in den Wäldern zudem die Arbeitssicherheit. Zum Schutz der Waldbesucher vor plötzlich herausbrechenden abgestorbenen Ästen und ganzen Kronenteilen müssen immer wieder Wege und teilweise auch ganze Waldgebiete gesperrt werden.
Staatliche und kommunale Forstbetriebe sowie private Waldbesitzer stoßen an ihre personellen, logistischen und finanziellen Grenzen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie haben auch negative Einflüsse auf die Forstwirtschaft. Sägewerke schließen zeitweise oder gehen in Kurzarbeit und Holzabnahmen werden verschoben.
Globale Lieferketten wurden unterbrochen, die weggebrochenen Exportmöglichkeiten (Rundholz/Schnittholz z. B. nach Ostasien/China, Italien/USA) haben Auswirkungen auf den Holzabfluss aus dem Wald (Kalamitätsbekämpfung) und verschärfen die Vermarktungslage.
Einschränkung der Reisefreiheit führt zu regional und betrieblich differenziertem Mangel an ausländischen Arbeitskräften, was die Wiederbewaldung, den Waldumbau und die Kalamitätsbewältigung erschweren.
Schadholzanfall bundesweit
Auf Grundlage der Daten für die 2018 und 2019 sowie der zu erwartenden Schäden für das laufende Jahr geht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) von einem Schadholzanfall von 160 Millionen Festmeter und einer Fläche von 245.000 Hektar aus, die wiederbewaldet werden müssen. Angesichts der geringen Niederschlagsmengen seit Mitte März 2020 in Kombination mit hohen Temperaturen gehen die Experten von einer Forstsetzung des Schadensgeschehens und einer weiteren Zunahme der Schäden in diesem Jahr aus. Bei der vergangenen Erhebung im Spätsommer 2019 beliefen sich die zusammengetragenen Daten und Schätzungen aus den Ländern auf 105 Millionen Festmeter Schadholz und 180.000 Hektar.
Zum Vergleich: Im Wirtschaftsjahr 2017 lag der Gesamtholzeinschlag in Deutschland bei rund 54 Millionen Festmeter, von denen rund 28 Millionen Festmeter auf die Fichte fielen.
Besonders betroffen: Nordrhein-Westfalen, südliches Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Teile Bayerns.
Link zur PM BMEL: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/040-waldschaeden-aktuelle-zahlen-2020.html
Nordrhein-Westfalen ist Schadens - Hotspot
Für NRW meldet BMEL rd. 35 Millionen Festmeter Schadholz für die Jahre 2018- 2020 und 68.000 Hektar Schadflächen.
Zum Vergleich: Der gesamte Jahreseinschlag 2017 über alle Waldbesitzarten hinweg betrug in NRW 3,017 Mio. fm. Davon entfielen 2,0 Mio. fm Einschlag auf die Fichte.
Holzpreise im Sinkflug
Das Überangebot an Holz sorgt für einen drastischen Preisverfall auf dem Holzmarkt. Während vor 2018 noch 80 bis 100 Euro für einen Festmeter Fichte erzielt wurden, sind es heute nur noch 30 bis 35 Euro. Erlöse, die kaum noch in der Lage sind, die Aufarbeitungskosten von rd. 25 Euro je Festmeter zu decken. Und schon gar nicht ausreichen, um die Neuanlage von Wald (8.000 bis 15.000 Euro/Hektar) zu finanzieren. Im Ergebnis führt diese Entwicklung zu existenzbedrohenden Verlusten in der Forstwirtschaft.
Bilanzielle Auswirkungen der Kalamitäten
Die bilanziellen Auswirkungen der Kalamitätsschäden auf den kommunalen Haushalt können je nach Umfang und Bewertung des stehenden Waldvermögens sowie dessen Anteil im Vergleich zum Gesamtanlagevermögen gravierende Folgen für den Haushalt einer Kommune bedeuten. So sind gemäß den Bestimmungen in NRW dauerhaft und flächig abgängige Waldbestände und -verluste (z.B. durch Waldumwandlung, Sturm, Waldbrand, Borkenkäfer, Trockenheit etc.) im Zuge einer Neubewertung und Reduktion ggf. auf den reinen Waldbodenwert abzuschreiben. Buchhalterisch stellt dies eine Verringerung des Anlagevermögens und eine Sonderabschreibung dar, die sich im betreffenden Kommunalhaushalt als unmittelbar ergebniswirksam auswirken würde.
Der für 2021 angestrebte Haushaltsausgleich ist in vielen Kommunen gefährdet.
Klimaschutzleistungen des Waldes
Im Holz der Bäume und in den Waldböden sind aktuell rund 2,5 Milliarden Tonnen CO2 gespeichert. Der Wald ist damit der größte Speicher von Kohlenstoff in Deutschland. Er entlastet die Atmosphäre jährlich um rund 58 Millionen Tonnen CO2.
Die jährliche Speicherleistung des Clusters Forst & Holz (Speicher- und Substitutionswirkung) beträgt 127 Millionen Tonnen CO2, was 14 Prozent des jährlichen Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft entspricht. Damit haben die Wälder eine herausragende Bedeutung für den Klimaschutz:
Eine Buche produziert so viel Sauerstoff, wie drei Menschen zum Atmen brauchen. Nadelbäume produzieren mehr Sauerstoff als Laubbäume. Junge Bäume produzieren mehr Sauerstoff als alte Bäume.
Besonders wirksam für den Klimaschutz ist es, wenn Holz anstelle von energieintensiven Rohstoffen wie Stahl, Aluminium oder Beton genutzt wird und zudem in begrenztem Umfang fossile Brennstoffe ersetzt. Gemessen an den CO2-Vermeidungskosten anderer Wirtschafts- und Lebensbereiche ist der Beitrag des Waldes, seiner nachhaltigen Bewirtschaftung und der Verwendung von Holzprodukten zum Klimaschutz für die Volkswirtschaft zudem außerordentlich positiv.
Während Klimaschutzleistungen in anderen Wirtschaftsbereichen sehr kostenaufwendig sind, fallen bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Holzverwendung dafür kaum zusätzliche Kosten an. Im Gegenteil, die Klimaschutzleistungen des Waldes, der Forstwirtschaft und der Holzverwendung sind systemimmanent Teil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und tragen ihrerseits erheblich zum Gemeinwohl bei, zum Beispiel durch ihre Beiträge zum Einkommen und zur Arbeitssicherung in den ländlichen Räumen, zur Biologischen Vielfalt und zur Erholung der Bevölkerung. (Waldbericht der Bundesregierung 2017).