Koalition stützt die Forstwirtschaft mit Dürrehilfen

Die Forstwirtschaft werde die Auswirkungen der extremen Dürre noch Jahre spüren, insbesondere durch nachfolgende Borkenkäferschäden, erklärte der Hauptberichterstatter der Unionsfraktion für den Agrarhaushalt, Christian Haase (MdB). Die Dürreperiode in diesem Jahr habe vielen landwirtschaftlichen Unternehmen existenzgefährdende Schäden zugefügt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe darauf mit der Einführung von angemessenen Dürrehilfen genau richtig reagiert. Dies flankiere der Haushaltsausschuss nun mit Hilfen für die Forstwirtschaft, die natürlich genauso von der anhaltenden Trockenheit in diesem Sommer betroffen seien. Gleichzeitig habe der Haushaltsausschuss bei der GAK auch Flexibilisierungen beschlossen, damit der Mittelabfluss verbessert werde.

Dürreschäden in Milliardenhöhe

Die Forstwirtschaft beklagt Schäden in einem bisher nicht bekannten Ausmaß, die mittlerweile auf über 5 Milliarden Euro geschätzt werden. Die frühen Herbststürme "Xavier" und "Herwarth" 2017 und der Orkan "Friederike" am 18. Januar 2018 haben bundesweit rund 20 Millionen Festmeter Sturmholz verursacht. Nach dem Sturm folgte eine langanhaltende Hitze- und Dürrewelle, wie sie Deutschland seit vielen Jahren nicht erlebt hat. Es entstanden ausgedehnte Waldbrände und extreme Trockenschäden vor allem in Kulturen und Nadelholzbeständen mit einhergehender Borkenkäferkalamität. Zum Sturmholz kommen bundesweit mindestens 12 Millionen Festmeter Käferholz hinzu. Das Borkenkäferholz trifft auf einen überfüllten Rundholzmarkt. Durch das Überangebot sind die Fichtenholzpreise stark gefallen und führen zusammen mit erhöhten Holzaufarbeitungskosten und Holzqualitätsminderungen zu erheblichen forstbetrieblichen Verlusten. Es mangelt an Transport-, Verarbeitungs- und Holzlagerkapazitäten. Die Schäden steigen kontinuierlich an und das Ende der Schadensentwicklung ist noch nicht absehbar. Sollten die schlimmsten Prognosen der Forstschutzexperten zutreffen, könnten sich im Frühjahr 2019 bei einem für den Borkenkäfer günstigen Witterungsverlauf die Schäden noch verdoppeln.

Die Wiederbewaldung der Schadflächen und der Aufbau klimastabiler Wälder ist insbesondere auch für den Klimaschutz von enorm großer Bedeutung, da die Wälder zusammen mit der nachhaltigen Holznutzung die Umwelt jährlich um 127 Millionen Tonnen CO2 entlasten. Dies entspricht einer Größenordnung von 14 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen.

In dieser Situation haben sich der DStGB und der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ für kurz- und langfristige Hilfen durch Bund und Länder eingesetzt. Der Agrarminister- und der Forstchefkonferenz wurde ein umfangreicher Katalog von Vorschlägen zur Erweiterung der GAK vorlegt.

Auszug aus den Kernforderungen:

Wälder im Klimawandel - Bewältigung von Kalamitäten und Aufbau klimaresistenter Wälder

I. Soforthilfeprogramme der Länder

II. Aufstockung der GAK-Mittel
Förderung von:

  • Pflanzenbeschaffung und Pflanzungsmaßnahmen
  • Borkenkäferbekämpfung (Holzentrindung, Häckseln, Holzlagerplätze)
  • Energetische Nutzung/Kooperation mit Energieversorgern
  • Abfederung Holzpreisverfall, höhere Holzerntekosten
  • Verzicht auf Frischholzeinschlag
  • Waldbrandschutz und Waldbrandprävention
  • Zuschuss Sturm- und Waldbrandversicherungen
  • Wiederherstellung zerstörter forstlicher Wegeinfrastruktur
  • Waldumbau mit klimatoleranten Baumarten

III. Zusätzlich

  • Mittel aus EU-Solidaritätsfonds zur Räumung der Kalamitätsflächen zur Waldbrandvermeidung beantragen.
  • Öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse im Bundeswaldgesetz zur nachhaltigen Strukturverbesserung verankern.
  • Grundsatz „Wald vor Wild“ gesetzlich verankern, da gravierende Wildschäden die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefährden.
  • Förderung Kohlenstoffspeicherung über Erhöhung Holzbauquote.

Neuer GAK-Fördertatbestand

Vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) wurde ein neuer GAK-Fördertatbestand „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremereignisse verursachten Folgen im Wald“ auf den Weg gebracht, der in den GAK-Rahmenplan 2019 eingegliedert werden soll. Gefördert werden Maßnahmen zur Räumung von Kalamitätsflächen, des integrierten Waldschutzes, zur Anlage von Holzlagerplätzen, zur Wiederherstellung von beschädigten Waldwegen, zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden und die Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau. Um belastbare Zahlen für ein zentrales Krisenmanagement zu ermitteln, wurde vom BMEL die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitoringsystems über das Auftreten und die Entwicklung der Schäden im Wald veranlasst.

Auf der nächsten Sitzung des Planungsausschusses der GAK Ende November 2018 sollen auf Ministerebene die Details eingebracht werden, damit der neue Fördertatbestand bereits 2019 zum Einsatz kommen kann.

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