Zum Hintergrund: Das Land hat im August beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts eingereicht. Außerdem hat das Land beim OLG beantragt, die Aufschiebung des Vollzugs des Beschlusses bis zum Abschluss der gerichtlichen Klärung anzuordnen. Eine Entscheidung zu diesem Antrag war für Ende Oktober erwartet worden. Das Bundeskartellamt ist der Entscheidung des OLG jetzt zuvorgekommen. Inhaltlich bleibt der Beschluss vollständig unverändert.
Die Kartellbehörde begründet die Aufschiebung damit, dass hierdurch „eine Beschleunigung der endgültigen Klärung der komplexen sich stellenden Sach- und Rechtsfragen im Hauptsachverfahren“ zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses erreicht werden solle, weil sich das Gericht nun nicht mehr mit der Frage des Sofortvollzugs beschäftigen müsse.
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Beschlusses hat das Bundeskartellamt auch die darin genannten Umsetzungsfristen genannt. Diese laufen nun erst ab der endgültigen gerichtlichen Entscheidung – vorausgesetzt, das Bundeskartellamt bekommt vor Gericht Recht.
Die Dauer des Gerichtsverfahrens ist weiterhin schwer abschätzbar. Eine Dauer von etwa zwei Jahren wird als nicht unrealistisch angesehen. Ein Revisionsverfahren der OLG-Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof ist möglich. (Quelle: PM Forstkammer Baden-Württemberg)