Hier die bisher eingegangenen Antworten aus den Landtagsfraktionen im Überblick: 1. Naturerbe NRW
Durch Staatswaldverkäufe der ehemaligen CDU/FDP-Landesregierung war der Erhalt des Staatswaldes durch institutionelle Maßnahmen (Stiftung, Bürger-AG, Landesanstalt) in die politische Diskussion gekommen. Der tagespolitische Zugriff der Politik auf den öffentlichen Wald sollte damit vor allem aus Sicht der Naturschutzverbände unterbunden werden. Hält Ihre Fraktion unter den gegenwärtigen politischen Vorzeichen die Einrichtung einer Stiftung noch für notwendig? SPD-Fraktion im Landtag NRW: Im Koalitionsvertag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet in NRW eine "Stiftung für das Naturerbe" einzurichten, um der Verpflichtung der öffentlichen Hand und des öffentlichen Eigentums zum Schutz der Natur nachzukommen und gleichzeitig neuen Raum für bürgerschaftliches Engagement zu eröffnen.
Das Stiftungsprojekt resultiert aus den Staatswaldverkäufen der schwarz-gelben Landesregierung. Der Verkauf hat aufgezeigt, dass der öffentliche Wald eine besonderen Platz in der Bevölkerung einnimmt. Hinzu kommt, dass die öffentlichen Wälder ohnehin eine besondere Funktion haben. Denn er ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieses Gemeinwohl hat eine ökologische, eine soziale und eine ökonomische Dimension. In schwierigen Zeiten ist es wichtig einen ausgewogenen Ausgleich zwischen diesen drei Dimensionen herzustellen.
Dabei kann eine Stiftung ein wichtige Institution sein, die sowohl das Naturerbe NRW umfasst, wertvolle Naturgebiete sowie die landeseigenen Waldflächen. Ziel ist es, diese Flächen nicht nur einer ausschließlichen wirtschaftlichen Nutzung zu zuführen, sondern auch in schwierigen Zeiten einen ausgewogenen Ausgleich zwischen diesen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit herzustellen. Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Landtag NRW: Der Erhalt der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) hat oberste Priorität. Durch die Schaffung von Biotopverbünden, den stärkeren Schutz von Arten, die Stärkung von Naturschutzflächen sowie der Schaffung neuer können sich Arten erhalten bzw. wiederansiedeln. Eine Stiftung beispielsweise mit dem Namen „Stiftung für das Naturerbe" gibt im Namen schon vor, dass wir unser Naturerbe bewahren wollen. Das heißt konkret, dass Waldflächen inklusive der dort vorkommenden Flora und Fauna dauerhaft als Wald erhalten bleiben sollen. Durch eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern einer landeseigenen Stiftung kann sich die Biodiversität auf diesen Flächen intensiv entfalten. Darum halten wir die Einrichtung einer Stiftung, die Waldflächen dauerhaft für das Land sichert und nach hohen ökologischen Standards „betreut" nach wie vor für das richtige Mittel. 2 Dazu haben wir im Koalitionsvertrag folgendes Ziel festgehalten:
„Wir wollen in NRW eine "Stiftung für das Naturerbe" einrichten, um der Verpflichtung der öffentlichen Hand und des öffentlichen Eigentums zum Schutz der Natur nachzukommen und gleichzeitig neuen Raum für bürgerschaftliches Engagement zu eröffnen. Das Naturerbe NRW umfasst neben den NATURA 2000-Gebieten national und landesweit ausgewiesene Schutzgebiete, wertvolle Naturgebiete sowie die landeseigenen Waldflächen. Ziel ist es, diese Naturerbe-Flächen einschließlich der Betreuungsverantwortung der Stiftung zu übertragen. Für die Ausgestaltung werden wir einen Diskussionsprozess mit allen Beteiligten initiieren." CDU-Fraktion im Landtag NRW: Das sog. Stiftungsmodell haben SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag 2010 als Ziel formuliert. 2012 wur-de es noch einmal bekräftigt. Bis heute liegt dem Landtag noch nicht einmal in Ansätzen ein Vorschlag vor, wie dieses Modell tatsächlich realisiert werden soll. Erst wenn Vorschläge und Realisierungswege zumindest in Form von Konzepten vorliegen, ist eine sinnvolle Diskussion möglich.
Bisher hat niemand erklären können, welchen Vorteil die Überführung des staatlichen Waldvermögens in eine Stiftung bringen sollte. Neben dem Entzug des Grundvermögens müsste der Landesbetrieb Wald und Holz NRW Einnahmeverluste von jährlich 35 Mio. EUR hinnehmen. Dadurch würde der Druck auf den Landesbetrieb, Kosten und voraussichtlich Personal abzubauen, verstärkt werden.
Auf die grundsätzliche Frage, warum die Bürger einen Wald, den die Allgemeinheit bereits einmal erworben hat, noch ein weiteres Mal bezahlen sollen, hat bisher noch niemand schlüssig beantwortet. Nach unserem Ein-druck hat es sich bewährt, das Staatswaldvermögen im Eigentum des Landes zu erhalten. FDP-Fraktion im Landtag NRW: Der damalige Verkauf der Eifelwaldflächen durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung erfolgte als einmaliger Konsolidierungsbeitrag und als Beitrag für den wichtigen Hochwasserschutz. Diese Flächen wollte auch Rot-Grün bereits zuvor verkaufen. Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig niemand einen weiteren großflächigen Verkauf anstrebt und wir einen qualitativen Unterschied zwischen Privatwald und Staatswald nicht erkennen können, sehen wir keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer Stiftung. Eine Ausgliederung mitsamt den Erträgen aus der Staatswaldbewirtschaftung ist gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht möglich. Zudem darf auch die Signalwirkung für den Kommunalwald nicht außer Acht gelassen werden. Piraten-Fraktion im Landtag NRW:
Umweltminister Johannes Remmel Mdl 3 2. Nationalparke
Das Bundesamt für Naturschutz hat sich jetzt für die Ausweisung weiterer Nationalparke in Deutschland ausgesprochen. Deutschland und damit auch NRW sollen damit ihrer Verpflichtung für das Nationale Walderbe nachkommen. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Holz wird zum knappen Gut. Was hält Ihre Fraktion von dem Vorschlag des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände "Deutscher Kommunalwald" und des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW, eine neue Generation "Klimagerechter Nationalparke" einzuführen? In diesem neuen Typ Nationalpark sollen die Wälder vollständig auf die Buche als nationales Erbe umgestellt werden, gleichzeitig aber nachhaltige Nutzungen nicht ausgeschlossen sein. SPD-Fraktion im Landtag NRW: Die SPD unterstützt die Ziele der 2007 von der damaligen Bundesregierung verabschiedete "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt". Mit dieser Strategie sollen die Wälder eine hohe natürliche Vielfalt und Dynamik hinsichtlich ihrer Struktur und Artenzusammensetzung aufzeigen. Dabei sollen insgesamt natürliche und naturnahe Waldgesellschaften deutlich zunehmen. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder erfolgt demgemäß im Einklang mit ihren ökologischen und sozialen Funktionen. Dabei haben für uns folgende Punkte besondere Bedeutung: Erhaltung großräumiger, unzerschnittener Waldgebiete; Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften; Schutz alter Waldstandorte und Erhaltung sowie möglichst Vermehrung der Waldflächen mit traditionellen naturschutzfachlich bedeutsamen Nutzungsformen.
Deutschland hat sich verpflichtet, die Buchenwälder als Naturerbe zu schützen. Ziel der Wildnisgebietskonzeption in NRW ist die Sicherung und Verbesserung der Biodiversität der Wälder, die Vernetzung der Prozessschutzflächen sowie die Vorbildfunktion der landeseigenen Flächen für eine freiwillige Erweiterung im Nichtstaatswald.
Zur Strategie der biologischen Vielfalt gehört auch die Einrichtung von Nationalparks. Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD verpflichtet, die Einrichtung des Nationalparks Senne-Egge/Teutoburger Wald gemäß einstimmigem Landtagsbeschluss vom April 2005 (Drs.13/6219) voranzutreiben. Die Einrichtung des Nationalparks Senne wird unter Federführung des Landes vorangebracht. Das Land will zudem mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten.
Eine Ausweisung von Nationalparks muss sich insbesondere an den Kriterien der IUCN-Kriterien (International Union for Conservation of Nature) orientieren. Inwiefern die Vorschläge des „Gemeinsamen Forstausschusses" damit kompatibel sind, müsste unseres Erachtens fachlich geprüft werden. Grundsätzlich halten wir die Vorschläge zur Verbindung von naturnaher Forstwirtschaft und Einrichtung eines Nationalparks für einen sachlichen Weg, der auf jeden Fall fachlich geprüft werden muss.
Der Waldbesitzerverband stellt zu Recht fest, dass „neue intelligente Lösungen für ein Gebietsmanagement gefragt (sind), die sowohl den Interessen des Naturschutzes, der Forst- und Holzwirtschaft, dem Klimaschutz, der Energiewende, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern in der Region Rechnung tragen". Dieser Diskussion stellen wir uns offen und ohne Vorbehalte. Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Landtag NRW: Unter Klimaschutzgesichtspunkten ist es am sinnvollsten, dass sich eine gute standortgerechte Durchmischung der Wälder ergibt, die sich natürlich entwickelt und auch gegen 4 Starkwetterereignisse standhält. Das Leitbild des Waldes der Zukunft ist der baumarten- und altersklassengemischte und damit klimaplastische Mischwald.
Die vom Waldbesitzerverband ins Spiel gebrachte sanfte Forstwirtschaft im künftigen Nationalpark ist uns deshalb grundsätzlich sympathisch und auf den ersten Blick auch überlegenswert. Auf den zweiten Blick kollidiert die Idee jedoch mit der international definierten Kategorie des Nationalparks, welche eindeutige Naturschutzkriterien vorgibt. Wir sehen im Moment keinen gangbaren Weg, wie beide Ideen verbunden werden können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir keine Verwässerung der Marke „Nationalpark" durch eine weitere, zusätzliche Kategorie wollen. CDU-Fraktion im Landtag NRW: Die Diskussion über einen möglichen Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe zeigt das grundsätzliche Problem eines großflächigen Prozessschutzes in einer Kulturlandschaft auf. Unsere vielfältige und von Menschenhand gestaltete Landschaft und die vielfältigen Öko-Systeme lassen sich nicht durch „Sich-Selbst-Überlassen" erhal-ten.
Wie alle Generationen vor uns tragen wir heute die Verantwortung dafür, dass wir In Nordrhein-Westfalen auch in 100 und 200 Jahren gesunde und artenreiche Waldbestände haben. Die Konzentration auf eine Baumart halten wir gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels für falsch. Über vielfältige, von den Förstern aktiv gestaltete, Waldgesellschaften gewinnen unsere Wälder an Stabilität und sind wesentlich weniger risikobehaftet.
Nach den von Bürgern mittels Bürgerbegehren gestoppten Plänen für einen kleinen Nationalpark im Siebenge-birge stellen wir im Zusammenhang mit der Diskussion über den Nationalpark Ostwestfalen-Lippe fest, dass in einem dichtbesiedelten Land wie NRW ein Konsens für einen großflächigen Nationalpark schon gar nicht zu erreichen ist. Eine große Zahl von Anliegerkommunen hat sich inzwischen gegen den Nationalpark ausgespro-chen.
Kein Eigentümer ist daran gehindert, das sog. Lübecker Bewirtschaftungsmodell auf seinen Flächen zu realisie-ren. Dazu ist die Schaffung einer neuen Typs von Nationalpark nicht erforderlich. FDP-Fraktion im Landtag NRW: Die Ausweisung von Nationalparken kommt für uns nur dann in Frage, wenn die naturschutzfachlichen Grundlagen stimmen und dies von der Bevölkerung vor Ort gewünscht wird.
Vor dem Hintergrund des drohenden Klimawandels müssen neue Wege für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Waldregionen gesucht werden. Auch mit der vermehrten Nutzung der Potentiale im Kleinprivatwald, bei einer immer vielfältiger werdenden Nutzung von Holz als Rohstoff und Energielieferant, werden Waldgebiete in öffentlicher Hand die Versorgungsbasis für die Holzindustrie bleiben. Der nordrhein-westfälische Wald muss sukzessive zukunftsgerecht aufgebaut werden, mit einer ausgewogenen Mischung von Baumarten und Altersklassen.
Wir wollen, dass ein ausreichender Nadelholzanteil erhalten bleibt. Viele Verwendungsmöglichkeiten für Holz sind nur mit Nadelhölzern zu realisieren. Das ist gerade auch aus klimapolitischer Sicht notwendig, denn die CO2 speichernde Wirkung haben nur Nadelhölzer ganzjährig. In Klimarisikogebieten wird sich daher vermehrt die Frage stellen, inwieweit die Anpflanzung bereits seit vielen Jahren etablierter, nichtheimischer Nadelhölzer, wie z.B. der Douglasie, eine sinnvolle Alternative sein kann. Eine vollständige Umstellung auf Buche lehnen wir daher ab. Piraten-Fraktion im Landtag NRW:
Umweltminister Johannes Remmel Mdl 5 3. Betreuung Die Betreuung von Privat- und Kommunalwald hat in NRW eine lange und bewährte Tradition. Der Interessensausgleich zwischen forstbetrieblichem Handeln und den multifunktionalen Ansprüchen der Bevölkerung an den Wald ist dabei ein besonderes Markenzeichen der Betreuungsleistung der Landesforstverwaltung, heute Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Was hält Ihre Fraktion von den Privatisierungstendenzen in der Betreuung? SPD-Fraktion im Landtag NRW: Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung wollte ab 2008 die indirekte Förderung der Waldbesitzer durch eine direkte Förderung ablösen. Als Begründung zog die Landesregierung die wettbewerbsrechtliche Bewertung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Holzvermarktung sowie die angeblich überhöhte Preispolitik der staatlichen Forstberatung heran. Es wurden zwei Pilotprojekte zur „Förderung von Waldbewirtschaftung in forstlichen Zusammenschlüssen" ins Leben gerufen, die noch bis zum 31.12. 2012 andauern werden. Die Ergebnisse dieser Projekte gilt es nach Abschluss auszuwerten und hinsichtlich der Anforderungen der Kartellbehörden zu prüfen.
Für die SPD ist es wichtig, dass bei einer möglichen Umstellung und Neugestaltung der Förderung weiterhin den Klein- und Kleinstwaldbesitzern eine kompetente und flächendeckende Beratung bei der Holzvermarktung zur Verfügung steht. Das Ziel, die dringend erforderliche Mobilisierung der Holzreserven gerade aus diesem Waldbesitz zu intensivieren, ist durch eine eingeschränkte Betreuung dieser Gruppe nicht zu erreichen. Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Landtag NRW: Der Klimawandel stellt den Waldbesitz vor die Aufgabe, seinen Besitz hin zu mehr Baumarten und altersklassengemischten sowie standortgerechten Beständen und damit zu einem klimaplastischen Mischwald zu entwickeln, um Vermögensschäden wie z. B. durch Kyrill zu minimieren. Um diesen schrittweisen Waldumbau zu bewältigen, braucht es mehr denn je den Sach- und Fachverstand der Forstleute von Wald und Holz NRW. Sie sind der Schlüssel zu einer auch ökonomisch erfolgreichen biologischen Produktion im Wald.
Die Selbstorganisation des Waldbesitzes hat auch weiterhin hohe Bedeutung. Ihre finanzielle Förderung durch das Land muss sich – angesichts der Konsolidierungserfordernisse des Landesaushalts - an den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und an der Erreichung öffentlicher Ziele messen.
Die Pilotprojekte zur direkten Förderung werden bis zum nächsten Jahr evaluiert. Damit wird eine Grundlage für eine zukünftige Förderung des Waldbesitzes vorliegen. Dann wird eine vergleichende Betrachtung der Wirkungen beider Förderwege möglich sein. CDU-Fraktion im Landtag NRW: Vor dem Hintergrund der kartellrechtlichen Bedenken werden weder der Zustand, dass mehr als die Hälfte des in NRW vermarkteten Holzes von einem Anbieter auf den Markt gebracht wird, noch Entgeltsätze, die nicht den tatsächlichen Kosten der Landesforstverwaltung entsprechen, auf Dauer Bestand haben.
Während der Regierungszeit von CDU und FDP haben wir Modellprojekte der direkten Förderung auf den Weg gebracht. Wir erwarten, dass die Evaluierung dieser Projekte wirklich ehrlich erfolgt und werden die Erfahrun-gen sehr sorgfältig auswerten.
Vom Grundsatz halten wir echte Wahlmöglichkeiten und damit auch Wettbewerb grundsätzlich für besser als Einheitslösungen. Im Zentrum unserer Aufmerksamkeit stehen dabei die kleinen und mittleren Waldbesitzer. Sie sind in besonderem Maße auf eine leistungsfähige und verlässliche Betreuung angewiesen. Nach unserer Be-6 obachtung haben sich die wenigen privaten Betreuungsformen und die private Holzvermarktung bewährt. Wenn forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine echte Wahlmöglichkeit bei der Auswahl des Betreuenden haben, wird dies das Interesse der privaten Waldbesitzer an ihrem Wald stärken. FDP-Fraktion im Landtag NRW: Der Landesbetrieb leistet gute Arbeit, an der Einheitsforstverwaltung wollen wir festhalten. Allerdings gibt es auch nichthoheitliche Bereiche, wo der Landesbetrieb ebenso gut durch private Strukturen unterstützt oder ersetzt werden kann. Als Beispiel soll hier die Holzvermarktung genannt werden. Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Monopolstruktur bei der Holzvermarktung nicht weiter existieren kann. Seitens der Vorgängerregierung unter Beteiligung der FDP wurden Modellversuche gestartet, die zunächst ausgewertet werden müssen.
Grundsätzlich stehen wir der Holzvermarktung durch private Strukturen positiv gegenüber. Wenn das Private genauso gut oder gar besser können wie der Staat, warum soll der Staat das dann weiter leisten müssen? Piraten-Fraktion im Landtag NRW:
Umweltminister Johannes Remmel Mdl 4. Jagd
Die rot-grüne Landesregierung hat angekündigt, das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und am Tierschutz auszurichten. "Wald mit Wild", "Wald vor Wild" oder "Wald ohne Jagd", nicht nur für die Bürgermeister in der Eifel und im Sauerland bereiten Wildschäden durch ansteigende Wildbestände nach Kyrill zunehmend Probleme.
Wie will es Ihre Fraktion zukünftig mit der Bejagung (z.B. Jagdzeiten?) handhaben? SPD-Fraktion im Landtag NRW: In der letzten Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz" eingerichtet, um mit allen Akteuren aus dem Jagdbereich die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern auszuwerten und einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Dieser wird auch in der neuen Wahlperiode fortgesetzt.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat hat mehrmals deutlich gemacht, dass überhöhte Schalenwildbestände in weiten Teilen der deutschen Wälder zu massiven Problemen führen; dabei sind die eingetretenen Schäden nicht nur ökologisch bedenklich, sondern haben auch eine erhebliche ökonomische und damit finanzielle Dimension. Dabei schlägt der Forstwirtschaftsrat verschiedene Maßnahmen vor, wie die Jagd in Zukunft zu regulieren ist, um weitere Schäden zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem auch die Überarbeitung der Jagdzeiten oder die Regulierung der Fütterung.
Vor der Novellierung des Landesjagdrechts werden wir die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die ihr Jagdrecht bereits überarbeitet haben, für unsere Entscheidungsfindung heranziehen. In welchem Umfang sich dann ein Änderungsbedarf ergibt, ist jetzt noch nicht absehbar. Richtschnur für die Novellierung des Jagdrechts wird für uns eine Abwägung der jeweiligen Interessen auf der Grundlage von sachlichen Argumenten sein. Dies gilt 7 gleichermaßen für den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, ihren Jagd- und Schonzeiten sowie für Ausbildung, Prüfung und den Einsatz von Jagdhunden. Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Landtag NRW: Die gesellschaftlichen Anforderungen und Vorstellungen in Bezug auf die Jagd und die Bedingungen in unserer Landschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten (z.B. Verankerung Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung) stark verändert.
Deshalb streben wir eine Modernisierung des in seinem Kern fast 80 Jahre alten Jagdrechts an, das auf das Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934 zurückgeht. Das Jagdgesetz soll in NRW den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den neuen arten-und tierschutzrechtlichen Normen angepasst werden. Es müsste daher auch im Interesse der Jägerschaft sein, wenn die Jagd zukunftsfähig wird und in der Gesellschaft wieder mehr Akzeptanz findet.
Nach dem Tierschutzgesetz muss das Töten eines Tieres aus einem vernünftigen Grund heraus geschehen. Die nachhaltige Nutzung von Wildtieren, insbesondere zur Gewinnung von Nahrung, stellt eine gesellschaftlich akzeptable Begründung dar. In weiten Teilen der Bevölkerung gilt dies aber nicht für eine ausschließlich an Trophäen orientierte Jagd. Auch manche bisherigen Praktiken bei der Fallenjagd und bei der Jagdhundeausbildung entsprechen nicht mehr den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen einer modernen Jagd. Hier sind Aspekte des Tierschutzes stärker zu berücksichtigen.
Die ökonomisch-ökologischen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend gewandelt. Vielerorts verursachen übergroße Bestände von Reh-, Dam-, Sika- und Rotwild und Wildschwein erhebliche Probleme im Wald (Wald-Wild-Konflikt) und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese überhöhten Bestände können teilweise auf eine falsche Jagdausübung, aber auch auf die Intensivierung der Landnutzung zurückgeführt werden. Hier bedarf es dringend der Abhilfe: in Bezug auf die Jagdausübung und im Hinblick auf die Schaffung einer vielgestaltigen Landschaft, die auch den Lebensraumansprüchen des Wildes gerecht wird.
Schutzgebiete stellen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar und dienen auch der Naherholung und Naturbeobachtung. Vor diesem Hintergrund soll die Jagd in Schutzgebieten nur im Rahmen eines naturschutzorientierten Managementplanes erfolgen. Rückzugs- und Ruhezonen für Wildtiere sind im Hinblick auf die Jagd wie auch die Freizeitnutzung geboten.
Eine grundlegende Novellierung des Jagdrechts beinhaltet auch die Einführung bleifreier Munition - wie in anderen Ländern bereits geschehen - aus Gründen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes (kein Gift in der Landschaft und im Essen). Generell sind in der Jagdausbildung die genannten Aspekte des Natur-, Arten- und Tierschutzes vermehrt zu berücksichtigen.
Eine stärkere Ausrichtung des Jagdrechtes an den Kriterien der Nachhaltigkeit, der Ökologie und des Tierschutzes beinhaltet auch eine Veränderung des Jagdrechts und eine Änderung gewohnter Jagdpraktiken. An den genannten Kriterien ausgerichtet, erfüllt die Jagd aber nach wie vor eine wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion und entspricht einer Naturnutzung im Sinne des Artikels 2 der Konvention über die biologische Vielfalt. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz" eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen oder gar einen Referentenentwurf gab es dabei bislang nicht.
Wir werden nun nach der Wahl die Jagdrechtsnovelle erneut in Angriff nehmen. Sämtliche mit dem Jagdrecht befassten Verbände sind bereits von der vorherigen und jetzigen nordrhein-westfälischen Landesregierung in einen Dialog- und Beteiligungsprozess weit vor einer Novellierung des 8 Jagdrechts einbezogen worden. Dieser konstruktive und fachlich orientierte Prozess soll nun fortgesetzt werden. CDU-Fraktion im Landtag NRW: Für die CDU gehören Wald und Wild untrennbar zusammen. Den Eigentümern bzw. den sie vertretenden Jagdrechtsinha-bern kommt dabei der entscheidende Einfluss auf die für den jeweiligen Standort angemessene Justierung des Wald-Wild-Verhältnisses zu.
Eine Verkürzung der Jagdzeiten sehen wir eher kritisch. Jagdverbote lehnen wir ab. Es wäre sinnvoll, eher mehr Tierarten in das Jagdrecht einzubeziehen als aus ihm zu streichen. FDP-Fraktion im Landtag NRW: Das Jagdrecht in NRW bietet ausreichend Handhabe für die Vorbeugung von Wildschäden sowie für die finanzielle Entschädigung der Forstbesitzer. Die bestehenden Regelungen haben sich weitgehend bewährt. In Fällen, in denen neue biologische Erkenntnisse eine Änderung der Jagdzeiten zur Reduzierung von jagdbedingtem Stress oder zum Schutz des Waldes notwendig machen, ist eine Anpassung der Jagdzeiten oder der Abschusspläne jedoch geboten. Entsprechende Regelungen sollten durch die Unteren Jagdbehörden getroffen werden. Piraten-Fraktion im Landtag NRW:
Umweltminister Johannes Remmel Mdl
+++ Ende der Veröffentlichung vom 25.09.2012 +++