Der Bund solle bis Mitte Dezember 2021 ein Honorierungsmodell für die Klimaschutzleistungen des Waldes vorlegen, damit die Honorierung vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2022 starten kann, so die Beschlussvorlage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die AMK.
Das Modell des BMEL verfolgt einen breiten Ansatz, mit den Hauptzielen Klimaschutz sowie Erhalt und Entwicklung von an den Klimawandel angepassten, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Dazu heißt es in dem Beschlusspapier:
"Nur „klimaresiliente“ Wälder erbringen auf Dauer die Klimaschutzleistung, die Deutschland zur Erfüllung seiner Klimaschutzziele dringend benötigt. Es wird dafür nicht reichen, den Waldbesitzenden einen Teil ihrer Kosten für die Begründung von klimastabilen Wäldern zu erstatten, wie es bereits im Rahmen der bestehenden GAK möglich ist. Anpassungsmaßnahmen sind nur für Wälder bis zu einem Alter von 15 Jahren durch die GAK abgedeckt. Das BMEL verfolgt daher ein „Kombimodell“, das sowohl die CO2-Speicherung der Wälder als auch die Aufwendungen für die Pflege klimaresilienter Wälder berücksichtigt. Am 2. Juni 2021 hat Frau Bundesministerin Klöckner folgendes zweistufige Modell vorgestellt:
1. Stufe (Sockel):
Zahlung für zusätzliche Aufwendungen einer klimaangepassten Bewirtschaftung, die bisher in der GAK nicht adressiert sind. Ziel: Erhalt der Klimaschutzleistung durch Anpassung der Wälder an den Klimawandel
2. Stufe (Aufschlag):
Zahlung für CO2-Bindungsleistung unter Einbeziehung der Holzprodukte; Höhe der Zahlung orientiert sich zum einen an der gesteigerten Klimaschutzleistung des Waldes und zum anderen an den Aufwendungen der Waldbesitzenden für die langfristige Erbringung dieser Leistung
Für die Anschubfinanzierung eines solchen Modells hat sich zuletzt ein Gelegenheitsfenster geöffnet. Mit dem "Klimaschutz Sofortprogramm 2022" hat das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 eine wichtige Brücke in die nächste Legislaturperiode geschlagen, auf der der Weg zu einer nachhaltigen Klimaschutzleistung des Waldes durch Honorierung der hierfür notwendigen Maßnahmen der Waldbesitzenden unterstützt und fortgesetzt werden kann. Danach soll ein Modell eingeführt werden, mit dem Waldbesitzende einen Anreiz für den Erhalt und die Vergrößerung der CO2-Senke in Wäldern und in langlebigen Holzprodukten erhalten. Der Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf des Bundeshaushalts 2022 beinhaltet 200 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds für den Einstieg in diese Honorierung der Klimaschutzleistung von Wäldern. Dieser Ansatz steht allerdings unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2022 durch den Haushaltsgesetzgeber.
Die relevanten Verbände werden in die Entwicklung des Modells durch das BMEL einbezogen.
Neben den Klimaschutzleistungen erbringen die Wälder und deren Bewirtschaftung weitere Leistungen für die Gesellschaft, wie beispielsweise Leistungen für den Naturschutz und die Biodiversität sowie für die Erholungsnutzung. Vorbehaltlich einer umfassenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung könnten diese Leistungen Eingang in ein breit angelegtes Honorierungsmodell finden und perspektivisch die Berücksichtigung zusätzlicher Ökosystemleistungen darstellen."
Anmerkungen DStGB
Der DStGB begrüßt die Beratungen der AMK zur Honorierung der Ökosystemleistungen der Wälder. Damit würden wesentliche Leistungen, die die Forstwirtschaft für das Gemeinwohl erbringt, honoriert. Durch die Extremwetterjahr 2018-2020 sind den Forstbetrieben Schäden in Höhe von ca. 13 Milliarden Euro entstanden. Auch in Zukunft ist mit weiteren Kalamitäten zu rechnen. Dies bedeutet, dass die Walderhaltung und Waldbewirtschaftung zunehmend schwieriger wird. Die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen ist eine enorme Herausforderung, aber auch eine große Chance, neue Wälder zu begründen, die dem Klimawandel gewachsen sind. Die Pflege und die Anpassung der Wälder an extreme Wetterbedingungen sind wichtige Maßnahmen für den Klimaschutz, die die insbesondere von der Waldkrise betroffenen Forstbetriebe ohne staatliche Förderung nicht leisten können. Die Forstwirtschaft braucht neben den Einnahmen aus dem Holzverkauf dringend ein weiteres Standbein, um auch zukünftig die bisher für die Gesellschaft unentgeltlich erbrachten Gemeinwohlleistungen noch erbringen und finanzieren zu können.