Die Forstwirtschaft beklagt Schäden in einem bisher nicht bekannten Ausmaß, die mittlerweile auf über 5 Mrd. Euro geschätzt werden. Dieser Sommer hat uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel stattfindet, aber der Wald hierauf nicht vorbereitet ist. Dabei sind die Waldbesitzer nicht die Verursacher, sondern das Opfer. Die große Wertschätzung des Waldes in der öffentlichen Diskussion muss sich jetzt in einer schnellen und unbürokratischen staatlichen Hilfe widerspiegeln“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald, Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Die Thematik „Dürrehilfen für die Forstwirtschaft“ bildet ein Schwerpunktthema der Bundestagung des Gemeinsamen Forstauschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ am 15. und 16. Oktober 2018 in Wernigerode.
Schadensaufarbeitung kann nicht warten - jetzt ist Politik am Zug
Der Ausschuss begrüßt die Ankündigung des BMEL und den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 28.09.2018, die kommunalen Waldbesitzer beim Schutz ihrer Wälder finanziell stärker über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu unterstützen – vor allem bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel.
Gleichzeitig fordern sie aber auch die Länder auf, die Waldbesitzer mit eigenen Soforthilfeprogrammen für die Flächenräumung, Förderung von Holztransport, -entrindung und -lagerung sowie die Wiederbewaldung der Schadflächen finanziell unter die Arme zu greifen. Schließlich können die Forstbetriebe nicht mit der Aufarbeitung der Dürre- und Käferschäden warten, bis alle Finanzierungsfragen zwischen EU, Bund und den Ländern geklärt seien. Sie müssten jetzt die geschädigten und vom Borkenkäfer befallene Wälder aufräumen, um Folgeschäden im kommenden Frühjahr unter Kontrolle zu halten.
Nachjustierung der GAK erforderlich
Auf ausdrückliche Unterstützung der Kommunalwaldvertreter stößt der Vorschlag der Forstchefkonferenz vom 12./13.09.2018, den Bundesanteil an der GAK-Förderung auf 80 % durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zu erhöhen und durch einen Sonderrahmenplan im Sinne einer bundesweiten Klimaschutzstrategie für den Wald einer besonderen Zweckbindung zu unterwerfen. Die Kommunalwaldvertreter appellieren an die Bundesländer, die GAKMittel um eigene Mittel (20 %) aufzustocken, da dies die Voraussetzung für die Nutzung der Gelder sei.
Der Ausschuss sieht auch die Notwendigkeit, das bestehende Förderpaket der GAK vor dem Hintergrund des Klimawandel und seiner Folgen für die Wälder und die Forstwirtschaft auf den Prüfstand zu stellen. Im Verbändegespräch mit Abteilungsleiter Clemens Neumann (BMEL) am 10. Oktober 2018 in Berlin über zu ergreifende Maßnahmen nach Dürre und Käferschäden haben der Deutscher Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Forstwirtschaftrat und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände Unterstützung zugesagt und werden dem BMEL konkrete Vorschläge zur Erweiterung der GAK um Maßnahmen für den klimagerechten Waldumbau und die Bewältigung von Kalamitäten vorlegen.
Öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse im Bundeswaldgesetz verankern
„Zur nachhaltigen Strukturverbesserung im Wald ist es zudem erforderlich, auch öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse im Bundeswaldgesetz zu verankern und über deren Anerkennung als Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse durch die Landesbehörde eine Förderfähigkeit nach GAK zu ermöglichen. Dies ist insbesondere für den klimagerechten Waldumbau im kleinstrukturierten Kommunalwald von großer Bedeutung“, so Dr. Frieden und Dr. Landsberg.
Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragen
Gleichzeitig begrüßt und unterstützt der Kommunalwaldausschuss den Antrag der Forstchefkonferenz an das BMEL, auf Basis des Zahlenmaterials der Länder zu prüfen, ob Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds (EUSF) beantragt werden können. Aus diesem EU-Fonds erhielten beispielsweise die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nach dem Orkan „Kyrill“ Hilfen. Aktuell hat das EU-Parlament Finanzhilfen für Polen zur Bewältigung von Naturkatastrophen im Jahr 2017 bewilligt. Dort wurden durch starke Stürme und Regenfälle zehntausende Hektar Wald zerstört. Das BMEL wird ferner gebeten zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichgesetzes gegeben sind.
Waldbrandprävention ausbauen
Angesichts des Klimawandels muss auch die Waldbrandprävention und der Waldbrandschutz ausgebaut und gefördert werden.
„Wald vor Wild“ gewährleisten
Der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist gesetzlich zu verankern, da gravierende Wildschäden die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefährden.
Für Rückfragen steht Frau Ute Kreienmeier (Referatsleiterin Kommunalwald, Deutscher Städte- und Gemeindebund) unter Mobil: 0171 9533684 zur Verfügung.