Kartellbeschluss ausgesetzt
Das Bundeskartellamt hat am 01.10.2015 überraschend mitgeteilt, dass der Vollzug seines im Juli gefällten Beschlusses zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg ausgesetzt wird. Die Aussetzung des Vollzugs gilt bis zur Bestandskraft des Beschlusses, also bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens …
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