„Der Gemeindewaldbesitzerverband NRW, dem auch die Bundesstadt Bonn als Mitglied angehört, hat sich dem Motto „Kommunalwald ist Bürgerwald“ verschrieben. 365 Mal im Jahr garantieren die waldbesitzenden Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für ihre naturverbundenen Bürgerinnen und Bürger „Tag der offenen Tür im Wald“. Zehntausende der rd. 320.000 Einwohner der Bundestadt Bonn gehen einmal bis mehrmals wöchentlich zur Erholung und Entspannung in den Wald. Aber obwohl der Wald für die Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert hat, kommt die Wertschätzung des Waldes zu kurz. Während den Menschen ein Besuch im Kölner Zoo 19,50 Euro für eine Tageskarte oder 85,- Euro für ein Jahresticket wert ist, wird der freie Zutritt in den Wald als selbstverständlich angesehen. Wir werben für das Bewusstsein, welch hohen Wert der Wald hat, um so die Wertschätzung zu steigern; denn den Erholungswald - wie im Kottenforst - gibt es nicht zum Nulltarif“, erklären vom Gemeindewaldbesitzerverband NRW e.V. der Vorsitzende Bürgermeister Bernhard Halbe (Schmallenberg) und Geschäftsführer Dr. Gerd Landsberg (Bonn) anlässlich der Jubiläumsveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen des Verbandes in Bonn.
Die Städte und Gemeinden pflegen den Wald, unterhalten Wege, Parkplätze, Waldinformationszentren, Wildgehege, sorgen für sicheres Betreten, kontrollieren die Bäume auf Gefahren hin, schaffen den Müll weg und vieles mehr. Die Kosten hierfür sind je nach Ausmaß der Freizeitnutzung hoch. Den Waldspaziergang, Wandern, Joggen, Mountainbiking, Reiten, all diese Freizeitaktivitäten gibt es nicht umsonst. Allein im 660 ha großen Stadtwald Bonn kümmern sich ein Förster zusammen mit einem Forstwirtschaftsmeister und 7 Forstwirten um die Waldpflege, Wegeunterhaltung, Verkehrssicherung, Wildgehege, Müllbeseitigung und Vandalismus. Diese Aufwendungen im Bonner Stadtwald schlagen jährlich mit rd. 871.000 Euro zu Buche, davon allein 30.000 Euro für Müllentsorgung und 11.000 Euro für die Wiederherstellung nach Vandalismus.
Die Forstwirtschaft der waldbesitzenden Städte und Gemeinden steht seit Jahrzehnten als Garant für Nachhaltigkeit, Erholung und Holznutzung. Der Verband ist hierbei eine wichtige Stimme in der Landespolitik, damit der Spagat zwischen den verschiedensten Ansprüchen an den Kommunalwald gelingen kann. Das können unverhältnismäßige Naturschutzauflagen sein, die die freie Erholung im Walde oder die Holznutzung einschränken. Es können genauso ausufernde Freizeitbeanspruchungen sein, die den Lebensraum Wald gefährden.
Erfolge in der Verbandsarbeit
Seit seiner Gründung im Jahre 1966 auf Schloss Burg an der Wupper hat sich der Verband für eine differenzierte, flexible und gestaltende Waldpolitik engagiert. Eine Bevormundung in der Waldbewirtschaftung lehnt er aus guten Gründen ab. Als Erfolge dieser Verbandsstrategie werten Halbe und Landsberg insbesondere die „Warburger Vereinbarung“ mit Ausgleichsregelungen für Naturschutzmaßnahmen im Kommunalwald und die Richtlinie zur forstlichen Förderung von Gemeinden und Gemeindeverbänden in NATURA 2000-Wäldern und Naturschutzgebieten aus dem Jahr 2002.
Forstpolitik und gesellschaftliche Ansprüche im Wandel
In der 50-jährigen Verbandsgeschichte haben sich die forstpolitischen Schwerpunkte und die gesellschaftlichen Erfordernisse an den Wald ständig gewandelt. Die Zeit von 1966 bis zum Ende der 1980er-Jahre war geprägt von einem „Wegebauboom“. Erhebliche Fördergelder des Landes waren hierfür die Grundlage. Davon profitierte aber nicht nur die Forstwirtschaft durch hervorragende Wegedichten für die Holzabfuhr, sondern in gleichem Maße auch die Wanderer durch die Erschließung der Waldgebiete für die Erholung. Parallel dazu herrschte bis in die 70er-Jahre eine „Hochphase“ der Waldmöbilierung mit Parkplätzen, Lehrpfaden, Waldsport- und Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Grillplätzen, Skipisten und Trimmpfaden.
Forstgesetz 1969 - Ausgleich für Erholung
Der Verabschiedung des Landesforstgesetzes von 1969 gingen heftige Diskussionen voraus. Strittig waren vor allem die besondere Betonung der Gemeinwohlverpflichtung kommunaler Waldbesitzer, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und die Einführung des freien Betretungsrechtes zum Zwecke der Erholung. Zum Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen insbesondere durch das freie Betreten sollte auch die kommunale Forstwirtschaft in besonderem Maße gefördert werden. „Allerdings hat sich das Land hier über die Jahre immer weiter aus der Verantwortung gezogen“, so Halbe und Landsberg.
Die 80er- und 90er-Jahre wurden dominiert von der Debatte um das „Waldsterben“. Man hatte erkannte, dass durch die Politik der „Hohen Schornsteine“ Umweltverschmutzungen aus den Industriegebieten in die ländlichen Regionen verfrachtet wurden. Der Verband forderte Entschädigungen für die „immissionsbedingten neuartigen Waldschäden“ und das Land förderte die Waldkalklungen. Die Diskussionen um Nachhaltigkeit, Wald als Umweltfaktor und die Einführung von Zertifizierung im Wald stehen für den Prozess, dass immer mehr gesellschaftliche Gruppen, Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen beim Wald mitreden wollen und sich kümmern. Darüber hinaus spürt die kommunale Selbstverwaltung immer mehr den Einfluss und Beschränkungen durch EU-, Bundes- und Landesrecht.
Kommunalwald vor neuen Herausforderungen
Im 21. Jahrhundert stehen die waldbesitzenden Kommunen vor neuen Herausforderungen: Zukunft der Betreuung, Energiewende, Klimawandel, Waldstillegung, Wildnis, Wälder als gesellschaftliche Wohlstandsressource für Freizeitgestaltung und Gesundheitserhaltung, Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen bis hin zu Überlegungen, die Sozialbindung des Waldeigentums noch weiter auszudehnen. „Bei all diesen Fragen wird der Verband immer die Interessen seiner 141 Mitglieder im Auge haben und gegenüber der Politik vertreten. Kommunale Forstwirtschaft hat über 50 Jahre hinweg gute Ergebnisse geliefert. Wir haben das Vertrauen, dass sie das auch in Zukunft tun wird“, so Halbe und Landsberg.